RAG Schießsport
„Limesschützen“
Folgende Dokumente können hier runtergeladen werden:
NEU !!! ---Teilnehmerliste für den Antrag auf Anerkennung des
militärischen Interesses bei Schießen des VdRBw auf
Schießanlagen des Bundes
und die dazugehörigen Regelungen !! * neu
Vordruck Teilnehmerliste an
Veranstaltungen in der Reservistenarbeit des VdRBw* neu
Antrag auf kleinen Waffenschein + Merkblatt
zum kleinen Waffenschein
Antrag auf
Erteilung/Verlängerung WBK
Mitteilung über Waffenbesitzwechsel
Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
VdRBw Schießsportordnung Aktualisierte Fassung 2019 * neu
Bundesschießsportordnung + Beilage 1 +
Beilage 2
+ Beilage 3 + Beilage 4 + Beilage 5 + Beilage 6
Die
Beilagen 4, 5 + 6 gibt es nicht mehr !!
Für das Antragsprocedere sind nun die nachstehenden „Anlagen“ zu verwenden –
diese können direkt im Rechner bearbeitet werden und zusammen mit dem
ausgefüllten Text auszudrucken.
Neue
Beilagen Stand Mai 2016 !! Beilage 2, Beilage 2A, Beilage 2B, Beilage 3, Beilage 3A, Beilage 3B, Beilage 4, Beilage 5
NEU !!! Neue Beilagen Stand September 2020 !! Beilage 3A,* neu Beilage 4,* neu , Beilage 4-2, * neu Beilage
5* neu
Neue
Anlagen für Bedürfnisse Anlage 1 + Anlage 4 + Anlage 5 + Anlage 6
Begriffserklärungen für
Mitglieder der RAG-Limesschützen
Geschäftsordnung der RAG-Limesschützen
Rahmenrichtlinie Schießleiterausbildung (Protokoll
zur Tagung des Fachausschusses Schießsport
vom 13. – 15.03.2015 in Hammelburg, Infanterieschule)
RAG-Merkblatt zum Waffen Antragsverfahren
Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung
Wahl- und Delegiertenordnung des VdRBw (WaDO)
Das Waffengesetz(alt) Das neue Waffengesetz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Sprengstoffgesetz/ neue TTE - Regelung (Wiederlader)
Das neuere Waffengesetz (2009)
* (die farbigen Ergänzungen wurden privat vorgenommen
- keine Gewähr seitens der RAG-Leitung )
Anhang Waffenverwaltungsvorschrift "WaffVwV"
Es handelt sich um die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Waffengesetz, offiziell abgekürzt mit WaffVwV - und nicht
zu verwechseln mit der bereits geltenden Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz im
materiellen Sinne wie ein Gesetz im engeren Wortsinn oder eine
Rechtsverordnung, sie bindet quasi wie eine Dienstanweisung aber die
zuständigen Behörden in ihrem Verwaltungshandeln bei der Ausführung des WaffG.
Richtlinien zur sicheren Aufbewahrung und Transport von
Schusswaffen und Munition